Arbeitsschutz! LIMS ist die Basis
Laborleiter sind verpflichtet, ihre Bereiche so zu organisieren, dass im Rahmen der täglichen Arbeitsprozesse alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Diese theoretisch so einfach und einleuchtend klingende Forderung stellt viele Laborleiter vor eine nicht unerhebliche Herausforderung. Denn die Problematik liegt – wie oft im Leben – im Detail. Ein Grundproblem besteht darin, dass die Umsetzung von rechtlichen Pflichten nicht der eigentliche Fokus der Arbeit eines Laborleiters ist. Für den gesetzeskonformen Betrieb im Labor gibt es nicht nur ein Gesetz, eine Verordnung oder eine technische Regel, wie, wann, wo und was gemacht werden muss, sondern es sind zahlreiche, sich teilweise überschneidende Regelungen zu beachten, die jeweils einzelne Aspekte der Gesamtverantwortung definieren.
Komplexe Verantwortung für Laborleiter
- Unterweisung der Beschäftigten durchführen
- Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten in Laboratorien durchführen und aktuell halten
- Bestandsüberprüfung vorgehaltener Gefahrstoffe und Präparate durchführen
- Betriebsanweisungen erstellen und aktuell halten
- Löschübungen durchführen
- Arbeitsplätze mindestens einmal jährlich auf gefährliche Abfallstoffe prüfen und Abfallstoffe regelmäßig beseitigen
- Übergreifende Betriebsbestimmungen für Tätigkeiten im Laboratorien erstellen (z.B. Kleidung, Persönliche Schutzausrüstung, Hygiene, Erste Hilfe, Brandschutz….)
- Spezielle Betriebsbestimmungen für Tätigkeiten in Laboratorien erstellen (z.B. Umgang mit selbstentzündlichen Stoffen, Umgang mit Peroxiden, Umgang mit Acetylen, Umgang mit ionisierender Strahlung, Trocknen von Lösemitteln, Arbeiten mit Vakuum, Arbeiten mit krebserzeugenden Stoffen, Umgang mit Brennern, ….)
Wenn man jetzt weiter bedenkt, dass auch viele andere Arbeitsmittel und Laboreinrichtungen entsprechende Prüfvorgaben besitzen, dann wird die Komplexität der Aufgaben, die täglich zu bewältigen sind, deutlich sichtbar.